AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Purpur Media für die Vermarktung von Online-Werbeflächen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2021

1. Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt die Purpur
Media Vermarktungs GmbH, Loquaiplatz 12/7, 1060 Wien (nachfolgend Purpur Media
genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zurverfügungstellung von
Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger zur
Platzierung von Werbung durch den Werbetreibenden. Die angeführten Preise und Tarife
gelten bis auf Widerruf. Bei Preisänderungen treten die neuen Preislisten auch für die
laufenden Aufträge sofort in Kraft. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gültigkeit unserer Angebote

Unsere Angebot sind ab dem Ausstellungsdatum für 30 Tage gültig.

3. Material und Auslieferung

„Material“ sind die für eine Werbeschaltung notwendigen Informationen, Daten und
Dateien, insbesondere die vom Werbetreibenden zu übergebenden Banner, Sujets,
Grafiken, sei es in analoger als auch digitalisierter Form, sowie die für deren Funktion
erforderlichen Programmiercodes.

Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig – das heißt, Grafiken
entsprechend der jeweils aktuellen IAB-Standardformate spätestens 3 Arbeitstage,
Sonderformate bzw. alle anderen Werbeformen spätestens 5 Arbeitstage und Mobile
Werbeformen spätestens 7 Tage vor Schaltung der Werbung – vollständig, fehlerfrei, den
vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an
Purpur Media übergeben werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die
Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe
eignen. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben.

Werden Werbemittel mit größeren Datenmengen als IAB Standard angeliefert, erhöht sich
der TKP des Werbemittels pro 10 KB Größenüberschreitung um 50 Cent.

Purpur Media behält sich vor, das angelieferte Material auf seine technische Eignung
hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen. In jedem Fall haftet der
Werbetreibende für die rechtliche und technische Mängelfreiheit des übergebenen
Materials und wird Purpur Media im Zusammenhang mit allen ihr daraus entstehenden
Schäden und erhobenen Ansprüchen Dritter schadlos halten. Sollte eine fehlerfreie
Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist Purpur Media berechtigt,
dieses Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein
Nachweis eines Schadens seitens der Purpur Media nicht notwendig. An Purpur Media
können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.

Die Übergabe hat vorzugsweise per E-Mail-Anhang an den Kundenbetreuer oder per Post
an den Firmensitz der Purpur Media, zu erfolgen. Wird Purpur Media auch mit der
Erstellung der Werbemittel wie z. B. Banner, Advertorials, etc. (d.s. Werbeflächen mit oder
ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) beauftragt, so müssen die
Materialien dazu bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein.

Purpur Media übernimmt für das gelieferte Material Dritten gegenüber keine inhaltliche
Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den
Werbetreibenden zurück zu liefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche
Rechte an durch Purpur Media gestaltete oder durch Purpur Media an Dritte beauftragte
Werbemittel bei Purpur Media. Jegliche Bearbeitung, Nutzung und Verwertung bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung on Purpur Media.

Werbemittel werden von Purpur Media standardmäßig Multiscreen (insbesondere ggf. Website, mobile Website, App, Accelerated Mobile Pages, u.a.) angeboten und ausgeliefert.

4. Rechteeinräumungen

Der Werbetreibende räumt Purpur Media sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße
Schaltung des Materials erforderlichen Rechte ein.

Purpur Media kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte
Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die
eingeräumten Rechte an Dritte übertragen.

Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung
im Internet oder auf einem Online Dienst erforderliche Nutzungsrechte, insbesondere
sämtliche oben angeführten Rechte, von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-,
Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten
Material (wie z.B.: Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) erworben hat.
Der Werbetreibende wird Purpur Media gegen alle im Zusammenhang damit von dritter
Seite erhobenen Ansprüche verteidigen und Purpur Media hinsichtlich aller daraus
resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten.

5. Bearbeitungen: Freigabe und Vergütung

Etwaige Korrekturen, Änderungen oder Bearbeitungen des Materials, die zur optimalen
Umsetzung notwendig sind, werden – soweit nicht anders vereinbart – dem
Werbetreibenden nach Zeitaufwand verrechnet. Purpur Media informiert den
Werbetreibenden darüber, wann die Abnahme des Materials durch den Werbetreibenden
erfolgen kann. Der Werbetreibende wird die Abnahme nach erfolgter Information
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden durchführen. Die Abnahme
wird wiederholt, sofern Reklamationen innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurden,
andernfalls gilt das Material als abgenommen. Die Abnahme von Teilsystemen ist
zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.

6. Inhaltliche Verantwortung

Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes
österreichisches und EU Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten
Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials und der Werbeflächen
trägt ausschließlich der Werbetreibende.

Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter
nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Purpur Media von allen Ansprüchen
Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos.

Purpur Media ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der
Werbung vorzunehmen. Purpur Media ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende
Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes
Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen,
unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Purpur Media wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten
Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich
vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Purpur Media die
Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder
Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.

Der Werbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die von § 6 ECG
geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar
enthält, insbesondere 1. als kommerzielle Kommunikation (= Werbung) erkennbar ist, und
2. den Werbetreibenden als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle
Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt. Der Werbetreibende wird bei
Verstoß gegen diese Bestimmung Purpur Media hinsichtlich aller daraus resultierender
Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten.

7. Zahlungskonditionen

Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vereinbarten oder den der
jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Externe Kosten wie beispielsweise
Streaming-Kosten für Videoformate (In Stream oder Pre-Roll-Werbung) trägt der
Auftraggeber. Purpur Media stellt dem Werbetreibenden spätestens nach Ablauf der
Kampagne auf Wunsch eine Statistik über die erbrachte Schaltleistung zur Verfügung,
welche Auskunft über die Anzahl der realisierten AdImpressions, AdClicks und, soweit
vereinbart, auch über sonstige Abrechnungsmodelle (Orders, Leads, etc.) gibt. Als
abrechnungsrelevant gelten die Daten, die durch die von Purpur Media eingesetzte
Adserver Technologie erhoben wurden. Eine Abweichung von bis zu 10% gilt hierbei als unbeachtlich. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder
nach Kampagnenende. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 20 Tage nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der
Höhe von 9,5% p.a., beginnend mit Rechnungsdatum, sowie Mahn- und
Einziehungskosten fällig. Bei Zahlungsverzug werden laufende und weitere Aufträge bis
zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückgestellt. (Der Gesamtsaldo ist sofort fällig.)

8. Preisanpassung

Purpur Media ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Purpur Media teilt dies
dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, E-Mail oder
Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Änderung bis zwei
Wochen vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der
Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem
Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Änderung, so
ist Purpur Media berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum
Änderungstermin zu kündigen.

9. Rabattierungen und Stornierungsfristen

Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen im Kernportfolio von Purpur
Media gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel bzw. Aufträge an Dritte durch Purpur
Media sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausdrücklich
ausgenommen.

Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis 14 Arbeitstage vor Schaltung
möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Arbeitstagen vor Schaltung sind 50% des Buchungsvolumens und bei weniger als 7 Arbeitstagen vor Schaltung oder einer laufenden Kampagne sind 100% des Buchungsvolumens zu bezahlen.

10. Gewährleistung

Purpur Media macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder
Reihenfolgen der Werbeschaltungen noch über die Verteilung der AdImpressions
innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt,
Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.

Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig
oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so verpflichtet sich Purpur Media, die Schaltung
ehestmöglich nachzuholen. Schlagen 2 Nachholungsversuche fehl, so ist der
Werbetreibende zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt
berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln,
die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.

In Fällen höherer Gewalt, z. B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche
Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., behält Purpur Media den Anspruch
auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach
Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei
sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche geltend
zu machen.

11. Haftung Purpur Media

Purpur Media haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen
Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, haftet Purpur Media
nicht. Für von Purpur Media nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des
Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Purpur Media nicht. Purpur
Media haftet in keinem Fall für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien.

12. Geheimhaltung, Datenschutz

Sofern Auswertungen mit einem passwortgeschützten Zugang im Online-Bereich von
Purpur Media zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Werbetreibende
einerseits das Passwort absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht
an Dritte weiter zugeben, andererseits Purpur Media für Schäden die auf Grund der
Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Für den
Fall dass eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens vom Werbetreibenden notwendig
ist, verpflichtet sich dieser, das von Purpur Media übermittelte Passwort nur jenen
Personen seines Unternehmens zu Verfügung zu stellen, die derselben
Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Der Werbetreibende verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von Purpur
Media im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu
behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über
die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Purpur Media seine
Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell
verarbeitet. Der Werbetreibende stimmt der Weitergabe dieser Daten an Dritte für Zwecke
der Marktforschung zu.

13. Sonstiges

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Für sämtliche
Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der
Firmensitz von Purpur Media. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Bei Unwirksamkeit
einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die
unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die
wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.